Fragen und Antworten zum Reckeweg Clinical Case Award

Häufig gestellte Fragen

Bewerbungen für den Reckeweg Clinical Case Award 2024 geschlossen. Bewerben Sie sich noch heute für den Award 2025!

Die Frist für teilnahmeberechtigte Fälle endet am 28. Februar 2025.

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Allgemeines

Ein klinischer Fallbericht ist eine Studie über gesundheitliche Ereignisse, die einen einzelnen Patienten betreffen. In ihm kann eine medizinische Herausforderung, ein interessantes Ergebnis oder eine Erfahrung mit einer neuen Behandlung dargestellt werden. Ein gut geschriebener Fallbericht ist ein nützliches Instrument, da er Lesern die Möglichkeit bietet, ein besseres Verständnis von einer bestimmten klinischen Situation zu gewinnen. Wird ein Fallbericht mit anderen medizinischen Fachleuten geteilt, kann er dazu beitragen, die künftige Entscheidungsfindung zu verbessern. Die CARE-Leitlinien (CAse REport) wurden entwickelt, um die Veröffentlichung von Fallberichten hoher Qualität zu fördern.

Die CARE-Leitlinien enthalten eine Checkliste mit 13 Punkten zur Unterstützung der Genauigkeit und Transparenz von Fallberichten. Sie wurden von der CARE Group entwickelt und soll als Standard dienen, ähnlich wie die CONSORT-Leitlinien für die Berichterstattung über randomisierte kontrollierte Studien. Auf der CARE-Website finden Sie weitere Informationen: http://www.care-statement.org/
Pro Jahr kann der Reckeweg Clinical Case Award bis zu dreimal vergeben werden und ist jeweils mit 5.000 € dotiert.
Ein Preprint (Vorabdruck) ist eine bestimmte Version einer wissenschaftlichen Publikation, die öffentlich zugänglich ist, bevor sie von Fachkollegen (Peer-Review) geprüft wurde. Der Preprint erhält einen Digital Object Identifier (DOI) und ist damit als Referenz zitierbar.Preprint-Plattformen sind beispielsweise SSRN.com (nur auf Englisch), preprints.ru (auf Russisch), OSF.io (derzeit keine Sprachbeschränkung) und preprints.scielo.org (auf Englisch, Spanisch und Portugiesisch). Auch wenn es sich nicht um eine Preprint-Plattform handelt, ermöglicht figshare.com ebenfalls die Veröffentlichung wissenschaftlicher Informationen in allen Sprachen. Bei allen diesen Plattformen ist eine gesonderte Registrierung erforderlich. Einige Universitäten haben eigene Preprint-Plattformen für ihre Mitglieder.

Bewerbung

Wenn Sie einen interessanten klinischen Fallbericht veröffentlicht haben, der die Anwendung einer Multi-Target-Therapie bei einem menschlichen oder tierischen Patienten beinhaltet, können Sie sich für den Reckeweg Clinical Case Award bewerben. Weitere Informationen finden Sie auf der Teilnahmeseite.

Wir bitten Sie, Folgendes einzureichen:
  • Den DOI (Digital Object Identifier) der Publikation oder des Preprints Ihres Fallberichts (das Manuskript erhält einen DOI, wenn es auf einer Preprint-Plattform veröffentlicht wird oder in einer medizinischen Fachzeitschrift erscheint). Wenn die Veröffentlichungsplattform keinen DOI bereitstellt, akzeptieren wir auch einen direkten Hyperlink zum Open-Access-Volltextmanuskript. Hyperlinks zu Beiträgen in sozialen Medien akzeptieren wir nicht.
  • Die vollständig ausgefüllte CARE-Checkliste.
  • Die von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung zu Autorenschaft und Urheberrecht.
  • Personenbezogene Angaben, darunter Ihren Namen, eine gültige E-Mail-Adresse, Ihr Fachgebiets und Ihre Zugehörigkeit(en).
Ja, das können Sie. Sie sollten jedoch jeden Fall in einer getrennten Bewerbung einreichen.
Für eine Bewerbung für den Reckeweg Clinical Case Award ist die Einbeziehung von Heel-Produkten nicht erforderlich. Allerdings sollte sich der klinische Fallbericht auf eine Behandlungserfahrung mit einer Multi-Target-Therapie beziehen.
Ja, Sie können Ihren Fallbericht in Ihrer Muttersprache einreichen. Er muss jedoch einen englischen Abstract enthalten. Sie sollten bedenken, dass Englisch weltweit als die Sprache der Wissenschaft gilt und dass mehr Menschen Ihre Arbeit lesen können, wenn sie in Englisch verfasst ist.
Nicht unbedingt. Mindestanforderung für eine Bewerbung ist, dass Ihr Fallbericht auf einer Preprint-Plattform veröffentlicht worden ist. Wir akzeptieren sowohl Preprints als auch Vollpublikationen. Für die Bewerbung müssen Sie einen DOI haben, den Sie automatisch erhalten, wenn Ihr Fallbericht veröffentlicht wird.
  • Sie haben veraltete Formulare eingereicht. Es werden nur die Formulare akzeptiert, die von der offiziellen Award-Website heruntergeladen werden können. Laden Sie bitte die richtigen Formulare herunter, füllen Sie diese aus, unterschreiben Sie sie und reichen Sie die Formulare erneut ein.
  • In Ihrer Bewerbung fehlen notwendige Dokumente und Angaben. Reichen Sie bitte den DOI Ihres klinischen Fallberichts, die CARE-Checkliste und die Einverständniserklärung zu Autorenschaft und Urheberrecht ein.
Wir erhalten Bewerbungen aus der ganzen Welt, insbesondere aus Ländern in Europa, Lateinamerika, Asien sowie aus Russland.

Die Chancen sind für alle Bewerber gleich. Sie hängen natürlich von der Qualität des jeweiligen Beitrags und der Anzahl der Bewerbungen ab. Alle Bewerbungen werden unabhängig vom internationalen Preiskomitee anhand festgelegter Kriterien geprüft (siehe die Seite mit den allgemeinen Regeln). Wir empfehlen dringend, den SWIHM-Kurs für Fallberichte zu absolvieren und die Online-Anwendung CARE-writer zu verwenden.

Wir erhalten viele neue und interessante klinische Fallberichte. Daher ist es für das Preiskomitee stets eine Herausforderung, die Preisträger auszuwählen. Um sicherzustellen, dass alle Bewerbungen fair behandelt werden, bewerten die Gutachter sie anhand festgelegter Kriterien. Die Auswahl der Preisträger wird im Konsens entschieden.

Anonymisierung von Patientendaten

Die Anonymisierung ist eine Voraussetzung für die öffentliche Weitergabe personenbezogener Gesundheitsdaten. In Fallberichten geht es speziell um personenbezogene Gesundheitsdaten einzelner Patienten. Daher müssen Sie Ihren Fallbericht anonymisieren und dazu alle persönlichen Angaben entfernen und alles weglassen, was zur Identifizierung einer Person oder deren Verwandten, Arbeitgebern oder Haushaltsmitgliedern führen könnte. Folgende Faktoren können eine Identifizierung ermöglichen (wobei diese Liste nicht erschöpfend ist):

  1. Namen.
  2. Geografische Unterteilungen, die kleiner als ein Land/Bundesstaat sind, darunter Anschrift, Stadt, Landkreis, Bezirk sowie Postleitzahlen und deren äquivalente Geocodes (mit Ausnahme der ersten drei Ziffern der Postleitzahl, wenn die geografische Einheit, die durch die Kombination aller Postleitzahlen mit denselben drei ersten Ziffern gebildet wird, mehr als 20.000 Personen umfasst; wenn die Region 20.000 oder weniger Personen umfasst, werden die ersten drei Ziffern einer Postleitzahl in „000“ geändert).
  3. Detaillierte Datumsangaben (mit Ausnahme des Jahres) für Daten, die sich direkt auf eine Person beziehen, darunter Geburtsdatum, Datum der Krankenhausaufnahme, Entlassungsdatum, Sterbedatum und alle Altersangaben über 89 Jahre sowie alle Datenelemente (einschließlich des Jahres), die auf ein Alter über 89 Jahre hinweisen, es sei denn, diese Altersangaben und Elemente werden zu einer einzigen Kategorie von 90 Jahren oder älter zusammengefasst.
  4. Telefonnummern.
  5. Fax-Nummern.
  6. E-Mail-Adressen.
  7. Sozialversicherungsnummern.
  8. Nummern von Krankenakten.
  9. Nummern von Begünstigten einer Krankenversicherung.
  10. Kontonummern.
  11. Nummern von Bescheinigungen/Lizenzen.
  12. Fahrzeugkennungen und Seriennummern, einschließlich Nummernschilder.
  13. Gerätekennungen und Seriennummern.
  14. Universal Resource Locators (URLs).
  15. Internet-Protokoll-(IP)-Adressen.
  16. Biometrische Kennzeichen, einschließlich Finger- und Stimmabdrücke.
  17. Fotos, die das gesamte Gesicht zeigen, undähnliche Bilder.
  18. Andere Nummern, Merkmal oder Codes, die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen, mit Ausnahme der unter Punkt 3 genannten Fälle.

Weitere Informationen zur Anonymisierung erfahren Sie im SWIHM-Kurs für Fallberichte. Wir empfehlen die Verwendung unserer Anonymisierungs-Checkliste.

Mit Ihrer Unterschrift unter die Einverständniserklärung zu Autorenschaft und Urheberrecht bestätigen Sie, dass Sie der Hauptautor sind und berechtigt sind, der Heel GmbH die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte für den Fallbericht zu gewähren, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Darüber hinaus bestätigen Sie, dass Sie den klinischen Fallbericht anonymisiert und die schriftliche Einwilligung des Patienten eingeholt haben. Diese Angaben sind für die Teilnahme am Award unerlässlich.

Nein. Sie brauchen den SWIHM-Kurs nicht zu absolvieren, um sich für den Award zu bewerben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich diese 30-minütige Video-Schulung anzusehen, um Ihr Wissen über das Verfassen von Fallberichten aufzufrischen.

Sie müssen den CARE-writer nicht verwenden. Ihr Fallbericht muss jedoch den CARE-Leitlinien, dem Standard für Fallberichte, entsprechen. Wir empfehlen die Verwendung des CARE-writer, da mit ihm sichergestellt ist, dass Sie alle in den CARE-Leitlinien geforderten Informationen in den Bericht aufnehmen.

  • Zu wenig Informationen. Versuchen Sie, alle Informationen aufzunehmen, die notwendig sind, um ein vollständiges Bild Ihres Falles zu vermitteln.
  • Mangelnde Anonymisierung aller identifizierbaren Patientendaten. Mit dem CARE-writer können Sie Informationen als Freitext eingeben. Achten Sie darauf, dass Sie keine Angaben wie Namen von Patienten, vollständige Geburtsdaten, Orte oder Bezirke eingeben. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite Einwilligung des Patienten und Anonymisierung.
  • Auslassen der vollständigen generischen Medikamentenbezeichnungen (z. B. nur „Glucocorticoide“ nennen statt „Hydrocortison“), Dosierungen oder Verabreichungswege. Diese Angaben sind wichtig, um die klinische Relevanz eines Falles zu beurteilen.

Bewertungsverfahren

Das Preiskomitee besteht aus Redakteuren von Fachzeitschriften, Wissenschaftlern, medizinischen Praktikern, Fachleuten aus dem Verlagswesen und Hochschullehrern aus Deutschland, Großbritannien und den USA. Alle Mitglieder sind Experten auf dem Gebiet der Fallberichterstattung. Dem Komitee gehören auch zwei leitende Mediziner der Heel GmbH an.

Die Bewertungskriterien sind in 5 Kategorien unterteilt: formale Übereinstimmung mit den CARE-Leitlinien, Lesbarkeit, Detailtiefe, wissenschaftliche Begründung und pädagogischer Wert. Für weitere Details klicken Sie hier.

Ich bin ausgezeichnet worden – was nun?

Wenn es mehrere Autoren gibt, ist der korrespondierende (einreichende) Autor für die Koordinierung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Award verantwortlich. In der Regel wird der korrespondierende Autor zur Preisverleihung eingeladen und mit der Urkunde ausgezeichnet. Das Preisgeld wird dann auf das Konto des korrespondierenden Autors überwiesen.
Der korrespondierende Autor erhält die offizielle Urkunde des Awards bei einer Feierstunde im deutschen Baden-Baden. Das Preisgeld wird anschließend auf Ihr Konto überwiesen. Beachten Sie bitte, dass wir nur auf ein gültiges Bankkonto auf Ihren Namen überweisen können.
Die Auszeichnung mit dem Reckeweg Award führt nicht automatisch zur Veröffentlichung in einer medizinischen Fachzeitschrift. Klinische Fallberichte werden von einer Reihe von Fachzeitschriften akzeptiert. Eine Liste dieser Zeitschriften und weitere Informationen über das Verfassen eines guten Manuskripts finden Sie auf der SWIHM-Schulungswebsite für Fallberichte. (Link)

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet gewöhnlich am Heel-Hauptsitz im Baden-Baden (Deutschland) statt. Beachten Sie bitte, dass sich dieser Ort ändern kann.
Ihre Flug- und Übernachtungskosten werden gemäß den aktuellen Compliance-Richtlinien des Veranstalters für den Reckeweg Award erstattet. Beachten Sie bitte, dass der Veranstalter keine Reisebuchungen für Ehepartner oder dritte Personen vornehmen und diesen auch keine Kosten erstatten darf.
Die Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit der Preisverleihung wird durch den EFPIA HCP Code und deutsches Recht geregelt. Diese Vorschriften beschränken die Übernahme von Bewirtungs- und Reisekosten auf Leistungen, die für die Teilnahme an der Veranstaltung unerlässlich sind. Der Veranstalter erstattet Reise- und Übernachtungskosten, die Ihre Anreise am Tag vor der Preisverleihung und Ihre Rückreise am Tag nach der Veranstaltung abdecken (d. h. zwei Hotelübernachtungen).
Nach Rücksprache mit dem Veranstalter können Sie ein Familienmitglied oder Ihre Partnerin/Ihren Partner zur Preisverleihung einladen. Der Veranstalter erstattet jedoch nur Ihre eigenen Reise- und Übernachtungskosten. Der Veranstalter darf keine Reisebuchungen für Ehepartner oder dritte Personen vornehmen und diesen auch keine Kosten erstatten.
Der Veranstalter erstattet Ihnen nur Flug- und Übernachtungskosten, die in direktem Zusammenhang mit der Preisverleihung stehen. Die Kosten für die Anreise nach Baden-Baden am Tag vor der Preisverleihung und die Rückreise am Tag danach werden Ihnen ebenso erstattet wie die Übernachtungskosten. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, erstattet Ihnen der Veranstalter keine weiteren Übernachtungs- oder Reisekosten, die über die oben genannten Kosten hinausgehen.

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